Immaterielle Vermögenswerte erlangen in der Wirtschaft einen immer größer werdenden Stellenwert. Die meisten Unternehmen nutzen ihre Patente nur als subjektive Ausschlussrechte, welche dem Inhaber erlauben, Dritte von der Nutzung der patentierten Technologie auszuschließen. Patentrechte können jedoch auch als eigener Wert verkauft oder im Rahmen von Lizenzierungen wirtschaftlich verwertet werden. Des Weiteren können Patente wesentlich zur Senkung der Finanzierungskosten beitragen, da die Möglichkeit besteht, sie als Sicherungsinstrument für Kredite heranzuziehen. Das für die gewerbliche Nutzung einer patentierten Technologie benötigte Kapital wird oft in Form von Krediten oder Venture-Capital aufgebracht. Diese Finanzierungsform wird häufig bei jungen Technologieunternehmen eingesetzt, deren Produkte noch gar nicht oder noch nicht in größerem Umfang am Markt eingeführt sind. Auch die Finanzwelt hat die Wichtigkeit von immateriellen Vermögenswerten erkannt. Warren Buffet, CEO Berkshire Hathaway, meint dazu: „I can make a whole lot more money skillfully managing intangible assets than managing tangible assets”.
Unter einem immateriellen Vermögenswert wird ein in Leistungsherstellungsprozessen eingesetztes wirtschaftliches Gut verstanden, dessen Substanz nicht körperlich wahrnehmbar ist, sondern beispielsweise als Recht, Beziehung, Wissen oder Information, Prozess, Verfahren oder Gedanke in Erscheinung tritt. In Abgrenzung zu materiellen Vermögenswerten sind immaterielle Vermögenswerte insbesondere durch das Fehlen einer physischen Substanz gekennzeichnet, ferner sollen unter immateriellen Vermögenswerte keine finanziellen Vermögenswerte verstanden werden (Definition des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer).
Immaterielle Vermögenswerte sind unter anderem Patentrechte, Markenrechte, Urheberrechte oder Lizenzen. Eine Lizenz stellt eine wesentliche Funktion der Technologieverwertung dar.
Gemäß § 1 Markenschutzgesetz können Marken alle Zeichen sein, die sich grafisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich Programmnamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das Auftreten am Markt unter einem einheitlichen Namen kann sich auf das gesamte Unternehmen (Unternehmensmarke), auf einzelne Produkte oder Dienstleistungen (Produkt- oder Dienstleistungsmarke) oder auf Produktgruppen (Dachmarken) beziehen.
Das Urheberrechtsgesetz schützt Werke, welche als geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst definiert werden. Als Werke der Literatur sind Sprachwerke aller Art, einschließlich Computerprogramme, Bühnenwerke sowie Werke wissenschaftlicher oder belehrender Art zu zählen. Zu den Werken der bildenden Künste gehören Werke der Lichtbildkunst, der Baukunst und der angewandten Kunst. Das Urheberrechtsgesetz tritt, im Gegensatz zum Patent, nach Abschluss der Arbeit mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Das Muster im Sinne des Musterschutzgesetzes ist das Vorbild für das Aussehen eines gewerblichen Erzeugnisses (Design). Das Design gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die einzige Möglichkeit für den Hersteller oder die Herstellerin, sich gegen Nachahmungen und Kopien seines oder ihres Produktes zu wehren ist, das Muster schützen zu lassen.
Das Gebrauchsmuster bietet – wie das Patent – eine Schutzmöglichkeit für neue technologische Erfindungen. Es wird auch als „kleines Patent“ bezeichnet, da im Gegensatz zum Patent die Erfindung beim Gebrauchsmuster keinen hohen Erfindungsgehalt aufweisen muss.
Ein Patent ist ein Ausschließlichkeitsrecht, das seinem Erfinder die zeitliche und räumlich begrenzte Möglichkeit gibt, eine Erfindung alleine zu verwerten. Durch diese Verwertung hat das Unternehmen die Möglichkeit, Erträge zu erzielen und bei der Forschung entstandene Aufwendungen zu decken, was bei einer einfachen Imitation nicht möglich wäre.