Mit der Steuerreform 2015/16 wurde unter anderem das Tarifmodell im Einkommensteuergesetz geändert.
Aufgrund der Beschlussfassung des Parlaments am 07.07.2015 wurde das Gesetzespaket zur Steuerreform 2015/16 verabschiedet und tritt mit 01.01.2016 in Kraft. Mit dieser Steuerreform 2015/16 wurden das Einkommensteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz und Umsatzsteuergesetz geändert und mehrere Maßnahmen zur Eindämmung des Steuerbetruges gesetzt. Im Folgenden wird auf die Änderungen im Einkommensteuergesetz eingegangen.
Weiterhin steuerfrei bleiben Einkommen bis EUR 11.000,00. Im Gegensatz zum vorherigen Tarifmodell zahlt man künftig erst ab einem steuerpflichtigen Einkommen von EUR 90.000,00 (bisher EUR 60.000,00) 50 % Einkommensteuer. Ein weiteres Novum ist der Steuersatz von 55 % ab einem Einkommen von EUR 1 Mio., wobei dieser Steuersatz derzeit auf fünf Jahre befristet ist. Des Weiteren weist dieses Tarifmodell insgesamt sieben (bisher vier) Progressionsstufen auf. Dadurch ergibt sich für jeden Steuerzahler eine durchschnittliche Entlastung von EUR 1.000,00.
Auch eine Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitnehmer und eine Erhöhung des Kinderfreibetrages wirken sich positiv auf den Steuerzahler aus.
Durch die Steuerreform 2015/16 erhöht sich auch die Kapitalertragsteuer von 25 % auf 27,5 % und wird grundsätzlich für alle ab 01.01.2016 zufließenden Einkünfte aus Kapitalvermögen, ausgenommen Bankguthaben und Sparbuchzinsen, gelten. Auch die KESt für ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften erhöht sich auf 45,625 % (bisher 43,75 %). Dieser erhöhte KESt-Steuersatz gilt allerdings nicht für Körperschaften und Privatstiftungen.
Eine weitere große Änderung stellt die Erhöhung der Immobilienertragsteuer auf 30 % dar. Der Inflationsabschlag in der Höhe von 2 % soll künftig entfallen.
Der Vollständigkeit halber darf noch auf die Änderungen bei den Steuerbefreiungen, beim Sachbezug für Dienstautos, Einlagenrückzahlung und Sonderausgaben verwiesen werden, die allerdings – aufgrund des Umfanges – nicht näher behandelt werden können.
Es wird sich zeigen, ob durch diese Steuerreform 2015/16 insgesamt ein Steuersystem geschaffen wurde, welches sich positiv auf die Gesamtwirtschaft auswirkt. Jedenfalls wird mit dem neuen Tarifmodell der kalten Progression entgegengesteuert und findet durch dieses Tarifmodell eine deutliche Steuerentlastung des einzelnen Steuerpflichtigen statt.