Immobilienauktion – der neue Weg der Immobilienverwertung

Immobilienauktion – der neue Weg der Immobilienverwertung

Seit 01.01.2009 besteht in Österreich aufgrund des neuen Feilbietungsrechts-änderungsgesetzes (FRÄG) die Möglichkeit, Immobilien im Rahmen eines privaten Versteigerungsverfahrens zu verwerten.
VORTEILE für Immobilienanbieter und Hypothekargläubiger
– Rechtssicherheit durch gesetzliche Grundlagen
– Abwicklung durch ein Immobilienexpertenteam unter Aufsicht eines öffentlichen Notars
– Effizientes Verfahren: Festgelegte Besichtigungstermine, fixer Auktionstag
– Ermittlung eines marktgerechten Preises für die Immobilie durch Einholung eines objektiven Schätzgutachtens
– Transparente Kosten durch fixe Gebührentabelle (all-inklusive)
– Keine gerichtliche Versteigerung und somit kein Beigeschmack eines Exekutionsverfahrens (keine Pauschalgebühren, kein Kostenvorschuss)
– Jederzeitige Zurückziehung der Immobilie vor dem Auktionstermin – ermöglicht weiterhin einen Privatverkauf
– Genehmigungsvorbehalt des Immobilienanbieters – Meistbot muss nicht angenommen werden
– Höchstmöglicher Verkaufserlös durch die Teilnahme mehrerer Interessenten am Auktionstermin
– Bonität und Ernsthaftigkeit der Kaufinteressenten durch Sicherheitserlag gewährleistet – keine Scheininteressenten, die Zeit kosten
VORTEILE für den Käufer
– Rechtssicherheit durch gesetzliche Grundlagen
– Objektive Immobilienbewertung durch einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen – mit bautechnischer Beschreibung und Bilddokumentation im Gutachten
– Besichtigung der Immobilie und Einsicht in die Unterlagen ohne Kaufzwang – Interesse zeigen und informiert werden, ohne sich zu binden
– Ausrufpreis unter der Immobilienbewertung des Sachverständigen
– Sicherheit, dass für die Immobilie nicht mehr bezahlt wird, als der marktgerechte Preis
– Transparente Kosten durch fixe Gebührentabelle (all-inklusive)
– Standardisierte Auktionsbedingungen – gleiche Chance für alle Teilnehmer
– Ausstellung der Amtsurkunde durch den bei der Auktion anwesenden Notar – rasche grundbücherliche Abwicklung gewährleistet
– Teilnahme an der Auktion bis direkt zum Auktionstermin möglich
– Schriftlicher Auktionsauftrag mit Bieterlimit möglich
– Keine persönliche Anwesenheit bei der Auktion erforderlich – Anonymität des Käufers ist gegeben