Der Schritt über die Grenze

Der Schritt über die Grenze

Klein- und Mittelunternehmen auf dem Weg nach Europa

Die Europäische Kommission ermutigt verstärkt Klein- und Mittelunternehmen (KMU), über das im eigenen Land vertraute Wirtschafts- und Handelsumfeld hinaus in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig zu werden. Dabei geht die Europäische Kommission davon aus, dass dies für die Unternehmen mehr Wachstum bedeutet, den Fortbestand des Unternehmens sichert und so auch das politische Ziel der Europäischen Union verwirklicht, nämlich den Wohlstand ihrer Bürger zu fördern, der als solcher wieder den Unternehmen zu Gute kommt.
Trotz des politischen Kraftaktes der Europäischen Union, das ehrgeizige Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu verwirklichen, in welchem auch die Unternehmen frei von nationalen Beschränkungen und Barrieren handeln und wirtschaften sollen, nehmen die KMUs die ihnen politisch gebotenen Chancen nicht hinreichend war.
Den KMUs – also Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von höchstens Euro 50 Mio. und einer Jahresbilanzsumme von höchstens Euro 43 Mio. – stehen im europäischen Wirtschaftsraum ein Markt von mehr als 500 Millionen Verbrauchern zur Verfügung, den es zu nutzen gilt. Zahlreiche Fördermöglichkeiten und Programme wurden von der Europäischen Union geschaffen, um die unternehmerische Mobilität zu stärken, sohin den „Schritt über die Grenze“ zu setzen. So soll etwa die Teilnahme von KMUs im sog. 7. Europäischen Rahmenprogramm (Förderungsvolumen rund Euro 54 Milliarden in einem Zeitraum von sieben Jahren) den Zugang zu Krediten der Europäischen Investitionsbank (EIB) erleichtern. Dadurch wird die Durchführung von Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die Einführung von neuen Produkten und Verfahren in wachsenden Unternehmen ermöglicht. Nicht rückzahlbare Zuschüsse geben weitere Anreize für innovative Investitionen und tragen so zum gesicherten Wachstum des Unternehmens bei. Die ermöglichte Reduktion von Bankgarantien erweitert den Finanzierungsspielraum des Unternehmens und senkt das wirtschaftliche Risiko. Ein positiver Einfluss auf das Rating und die günstigeren Kreditkonditionen sind unmittelbar Folge dieser Maßnahmen. Die Förderungen aus diesem 7. Europäischen Rahmenprogramm stehen allen kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung. Neben diesem Programm werden auch noch zahlreiche weitere europäische und auch nationale Förderungen für die KMUs bereitgestellt.
Trotz dieser deutlich verbesserten Rahmenbedingungen aber erschweren es nationale – faktische, vor allem aber rechtliche – Barrieren (etwa das nicht harmonisierte Recht der direkten Steuern oder das noch immer nicht vollständig harmonisierte Gesellschaftsrecht) den KMUs, ihre Produkte und Dienstleistungen in einem anderen als dem ihnen bekannten Wirtschafts- und Handelsumfeld zu vermarkten, beziehungsweise sich sonst über die Grenzen des eigenen Landes hinaus wirtschaftlich zu betätigen.
Dennoch haben viele KMUs den großen „Schritt über die Grenze“ bereits erfolgreich bewältigt und können nunmehr die Möglichkeiten des europäischen Wirtschaftsraumes voll nutzen. Viele von diesen Unternehmen ernten auch bereits die Früchte aus ihrer Entscheidung. Bei der Entscheidungsfindung, Vorbereitung und Umsetzung waren diese Unternehmen auf allen wirtschaftsrechtlichen Feldern kompetent beraten und vertreten. Diese KMUs setzten dabei auf Erfahrung, gründliche Erhebung des Wirtschafts- und Handelsumfeldes des Unternehmens und legten besonderen Wert auf die fundierte Kenntnis des Europäischen Wirtschaftsrechtes des Beraters. Mit den Rechtsordnungen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der Berater in Grundzügen vertraut und kann zur Realisierung von Projekten internationaler Dimension auf ein funktionierendes Netz ausländischer Berater zurückgreifen. Mit einem solchen Berater an ihrer Seite war der große „Schritt über die Grenze“ für diese Unternehmen letztlich ein kleiner.